Liebe Eltern,
gemäß dem Runderlass 722.36-32/0-183 des Ministeriums sind wir verpflichtet, die „Sicherheitsförderung im Schulsport“ umfassend zu beachten. Dieser Erlass enthält folgende Bestimmung:
Im Schulsport dürfen Schmuck, Piercingschmuck und Uhren nicht getragen werden. Sie können Verletzungen sowohl bei Mitschülerinnen und Mitschülern als auch beim Träger verursachen. Können Schmuckstücke nicht abgelegt werden, sind diese z. B. mit einem Pflaster oder Tape abzudecken.
Die Verantwortung der Sportlehrkraft wird auch durch eine schriftliche Erklärung der Erziehungsberechtigten, die ihren Kindern das Schmucktragen während des Sportunterrichts erlauben und die Haftung bei einem eventuellen Unfall übernehmen wollen, nicht aufgehoben.
Ich weise darauf hin, dass es nicht Aufgabe der Sportlehrkraft ist, Schmuckstücke zu entfernen oder zu tapen. Nehmen Sie entfernbaren Schmuck selbst ab, damit Ihr Kind ungefährdet am Sportunterricht teilnehmen kann.
Die Deutsche Lebensrettungsgesellschaft (DLRG) weist darauf hin:
„Chlorbrillen – zum Tauchen nicht geeignet.“
Schwimmbrillen schützen die Augen vor Chlor- und Salzwasser und sorgen dafür, dass man unter Wasser sehen kann. Sie sind für das Schwimmen an der Wasseroberfläche geeignet, jedoch nicht für das Tauchen.
Schon ab einer Wassertiefe von zwei Metern kann eine Tauchübung mit Schwimmbrille gefährlich für das Auge und das umliegende Gewebe sein, da ein sogenanntes Unterdrucktrauma auftreten kann. Ein Druckausgleich ist mit einer Schwimmbrille nicht möglich. Für Tauchübungen, wie z. B. das Heraufholen eines Gegenstands vom Beckenboden, sollten deshalb Tauchbrillen verwendet werden, die einen Druckausgleich ermöglichen.
Mit freundlichen Grüßen